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Gemeinde Ferndorf
Ferndorf 22 | 9702 Ferndorf | +43-4245-2086-0 | ferndorf@ktn.gde.at | www.ferndorf.gv.at
https://www.ferndorf.gv.at/?p=2160

Betriebsanlage mobil, Stilllegungsvorkehrungen

Wird der Betrieb einer genehmigten Betriebsanlage zum Teil oder ganz unterbrochen, muss der Inhaber/die Inhaberin alle erforderlichen Vorkehrungen treffen, damit sich daraus ergebende Gefahren, Belästigungen, Beeinträchtigungen gemäß § 74 Abs. 2 vermieden werden können. Sollten die Vorkehrungen nicht für den Schutz der Interessen ausreichen oder der Inhaber/die Inhaberin hat die Vorkehrungen nicht oder nicht vollständig durchgeführt, dann kann die zuständige Behörde die Vorkehrungen mit Bescheid auftragen.