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Gemeinde Ferndorf
Ferndorf 22 | 9702 Ferndorf | +43-4245-2086-0 | ferndorf@ktn.gde.at | www.ferndorf.gv.at
https://www.ferndorf.gv.at/?p=2163

Betriebsanlage, Auflassung von Anlagen(teilen)

Im Falle der Auflassung einer Anlage oder Teile dieser, muss der Inhaber/die Inhaberin alle erforderlichen Vorkehrungen treffen, um Gefährdung, Belästigung, Beeinträchtigung oder negative Einwirkungen, welche von der Anlage ausgehen können, zu vermeiden. 

Bei einer Auflassung erlischt die Betriebsanlagengenehmigung umgehend (gem. § 83 GewO).