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Gemeinde Ferndorf
Ferndorf 22 | 9702 Ferndorf | +43-4245-2086-0 | ferndorf@ktn.gde.at | www.ferndorf.gv.at
https://www.ferndorf.gv.at/?p=2141

Gewerbeausübung, Fremdenführerlegitimation – Antrag

Das Fremdenführergewerbe darf erst nach erfolgter Gewerbeanmeldung ausgeübt werden.

Für eine Gewerbeanmeldung müssen vorgelegt werden:

  • ein Befähigungsnachweis (Zeugnisse über den positiven Abschluss des Lehrganges für Fremdenführer/Innen und die Befähigungsprüfung)
  • Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen, wenn ein Eintrag der Fremdsprachen in der Gewerbeanmeldung erfolgen soll.

Zuständige Stelle

  • Wirtschaftskammer
  • Magistratischem Bezirksamt