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Gemeinde Ferndorf
Ferndorf 22 | 9702 Ferndorf | +43-4245-2086-0 | ferndorf@ktn.gde.at | www.ferndorf.gv.at
https://www.ferndorf.gv.at/?p=2131

Gewerbe, Feststellung des Fortbetriebsrechtes – Antrag

Durch das Fortbetriebsrecht wird einer Person das Recht erteilt, den Betrieb einer anderen Person fortzuführen. Das Fortbetriebsrecht ist mit der Voraussetzung einer Gewerbeberechtigung verknüpft, das vorübergehend auch stillgelegt sein darf. 

Zuständige Stelle

Bezirkshauptmannschaft (Gewerbebehörde)