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Gemeinde Ferndorf
Ferndorf 22 | 9702 Ferndorf | +43-4245-2086-0 | ferndorf@ktn.gde.at | www.ferndorf.gv.at
https://www.ferndorf.gv.at/?p=2128

Gewerbe Zurücklegung – Meldung

Wenn Sie Ihrem Gewerbe nicht mehr nachgehen können, müssen Sie Ihren Gewerbeschein bei der zuständigen Behörde zurücklegen. 

Die Rücklegung kann über ein Online-Formular, über die Handy-Signatur bzw. Bürgerkarte oder persönlich bei der zuständigen Stelle durchgeführt werden. 

Zuständige Behörde

Bezirkshauptmannschaft