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Gemeinde Ferndorf
Ferndorf 22 | 9702 Ferndorf | +43-4245-2086-0 | ferndorf@ktn.gde.at | www.ferndorf.gv.at
https://www.ferndorf.gv.at/?p=2063

Grab, Nutzungsverlängerung – Antrag

Das Nutzungsrecht für Gräber wird je nach Art der Grabstelle für zehn Jahre oder länger vergeben.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes,
  • die rechtliche Befugnis der Verlängerung.

Für weitere Informationen und genaue Richtlinien informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.