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Gemeinde Ferndorf
Ferndorf 22 | 9702 Ferndorf | +43-4245-2086-0 | ferndorf@ktn.gde.at | www.ferndorf.gv.at
https://www.ferndorf.gv.at/?p=2054

Zweitwohnsitzabgabe

Haben Sie eine Ferienwohnung oder einen Zweitwohnsitz in unserer Gemeinde? Dann informieren wir Sie gerne über die Zweitwohnsitzabgabe:

  • Bei der Zweitwohnsitzabgabe handelt es sich um eine Gemeindeabgabe.
  • Als Zweitwohnsitz gilt jeder Wohnsitz, der nicht als Hauptwohnsitz verwendet wird.
  • Die Abgabe wird nach der Wohnnutzfläche gestaffelt.
  • Die Zweitwohnsitzabgabe ist eine Selbsterklärungsabgabe, d. h. Sie müssen Ihren Zweitwohnsitz umgehend beim Gemeindeamt melden.

Zusätzlich zur Zweitwohnsitzabgabe gilt auch die Abgabepflicht für die pauschalierte Orts- und Nächtigungstaxe.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte ans Gemeindeamt.