Böllerschießen – Antrag

Bei einem Antrag für das Böllerschießen müssen der genaue Ort, die genaue Zeit und der Anlass des Schießens bekannt gegeben werden.

Ein solcher Antrag darf nur gestellt werden von:

  • einer als verlässlich erwiesenen Personen,
  • mit einem Mindestalter von 18 Jahren
  • und den notwendigen Kenntnissen für die bevorstehende Bedienung der Böllerkanonen.

Die Kenntnisse in Bezug auf die Bedienung müssen ein gewisses Fachwissen über die Funktionsweise und Wirkung der verwendeten Böllergeräte umfassen.