Allgemeine Information – Böllerschießen

Das Schießen von Böllern ist in Wohngebieten grundsätzlich verboten und in Ausnahmefällen nur mit einer im Vorhinein bewilligten Antragsstellung gestattet.

Der Bürgermeister hat in diesem Fall das Recht für eine Bewilligung gewisse Bereiche frei zu geben.

Es dürfen ausschließlich Böllerpatronen oder Böllerkanonen zu Anwendung kommen und keine anderweitigen Böller.