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Gemeinde Ferndorf
Ferndorf 22 | 9702 Ferndorf | +43-4245-2086-0 | ferndorf@ktn.gde.at | www.ferndorf.gv.at
https://www.ferndorf.gv.at/?p=1983

Verein, Auflösung wegen Nicht-Konstituierung

Die Behörde ist berechtigt einen Verein aufzulösen, wenn dieser binnen eines Jahres ab seiner Entstehung keine organschaftlichen Vertreter bestellt hat (§ 2 VerG). Die Auflösung selbst erfolgt in diesem Fall analog zur freiwilligen Auflösung (§ 29 Abs. 1–4 VerG).