Spielapparate – Standortverlegung
Eine beabsichtigte Standortverlegung von bewilligten Spielapparaten, sowie der Austausch dieser, ist der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft) frühzeitig zu melden.
Gemeinde Ferndorf
Ferndorf 22 | 9702 Ferndorf | +43-4245-2086-0 | ferndorf@ktn.gde.at | www.ferndorf.gv.at
https://www.ferndorf.gv.at/?p=1969
Eine beabsichtigte Standortverlegung von bewilligten Spielapparaten, sowie der Austausch dieser, ist der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft) frühzeitig zu melden.
Gemeinde Ferndorf
Ferndorf 22
9702 Ferndorf
Österreich
März bis Oktober
Jeden 1. Freitag im Monat
von 11:00 bis 17:00 Uhr
Gemeinde Ferndorf – Kontakt – Impressum – Datenschutzerklärung – Barrierefreiheit – Alle Angaben ohne Gewähr
Gemeinde Ferndorf
Ferndorf 22 | 9702 Ferndorf | +43-4245-2086-0 | ferndorf@ktn.gde.at | www.ferndorf.gv.at
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