Spielapparate – Aufstellung/Betrieb
Spielapparate dürfen nur mit Bewilligung der Bezirkshauptmanschaft aufgestellt und in Betrieb genommen werden. Sie dienen der Durchführung von Glücksspielen und werden gegen Entgelt betrieben.
Gemeinde Ferndorf
Ferndorf 22 | 9702 Ferndorf | +43-4245-2086-0 | ferndorf@ktn.gde.at | www.ferndorf.gv.at
https://www.ferndorf.gv.at/?p=1967
Spielapparate dürfen nur mit Bewilligung der Bezirkshauptmanschaft aufgestellt und in Betrieb genommen werden. Sie dienen der Durchführung von Glücksspielen und werden gegen Entgelt betrieben.
Gemeinde Ferndorf
Ferndorf 22
9702 Ferndorf
Österreich
März bis Oktober
Jeden 1. Freitag im Monat
von 11:00 bis 17:00 Uhr
Gemeinde Ferndorf – Kontakt – Impressum – Datenschutzerklärung – Alle Angaben ohne Gewähr
Gemeinde Ferndorf
Ferndorf 22 | 9702 Ferndorf | +43-4245-2086-0 | ferndorf@ktn.gde.at | www.ferndorf.gv.at
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