Förderungen und sonstige finanzielle Leistungen für Feuerwehren

Richtlinien für die Förderung der Anschaffung der Mindestausrüstung von Freiwilligen Feuerwehren hat der Landesfeuerwehrausschuss zu veranlassen.
Die Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen von Freiwilligen Feuerwehren muss immer zuerst über die Gemeinde beantragt werden.

Eine Förderung wird gegeben, wenn u.a. die folgenden festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind:

  • der Stand der vorgesehenen Mindestsicherung wurde noch nicht überschritten,
  • eine feuerwehrtechnische Überprüfung durch den Landesfeuerwehrausschuss oder durch eine einschlägige akkreditierte Prüf- und Überwachungsstelle hat die Eignung der anzukaufenden Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeuge bestätigt.

Es gibt verschiedenste Förderungen des Feuerwehrwesens, die jeweils von der Landesregierung vor Ort geleitet werden:

  • Allgemeine Förderung der Feuerwehren
  • Ausbau sowie die Erhaltung des Warn- und Alarmsystems (Zivilschutzsignale)
  • Laufende Zuwendung für die Instandhaltung der Landesfeuerwehrschule
  • Beiträge des Landes an den Landesfeuerwehrverband
  • Förderung der Feuerwehr- und Katastropheneinsatzgeräte
  • Förderung der Maßnahmen des Katastrophenhilfegesetzes
  • Förderung des Landesfeuerwehrverbandes
  • Förderungen im Bereich des Katastrophenschutzes
  • Förderungen im Zivil- und Katastrophenschutz
  • Förderungen von Feuerwehren im Katastrophenfall
  • Förderungen von Leitstellen von Einsatzorganisationen
  • Förderung zur Sicherung des Nachwuchses der Feuerwehren
  • Förderung von touristischen Aktivitäten
  • Förderung von sportlichen Aktivitäten
  • Förderung von sonstigen Aktivitäten
  • Förderung von kulturellen Aktivitäten

Genauere Informationen über die bestehenden Förderungen entnehmen Sie bitte dem unten angeführten Link.