Wasserbuch – Neueintrag

Der Eintrag im Wasserbuch muss u.a. folgende Informationen enthalten:

  • das Gewässer (manchmal auch die betroffene Kanalisation),
  • wie die Wasserentnahme, -benutzung oder die Einwirkung bezeichnet werden,
  • Name und Anschrift des Berechtigten,
  • Liegenschaft/Betriebsanlage, die mit dem Recht verbunden ist,
  • wie lang die Bewilligung dauert,
  • von der Urkundensammlung: eine Übersicht

Genaue Informationen erhalten Sie von unseren Mitarbeitern im Gemeindeamt.