Abwasser, Einzelkläranlagen – Bewilligung

Kleinkläranlagen reinigen die Abwässer von Wohnobjekten, welche nicht mit einer öffentlichen Kanalisation verbunden sind und bei denen der Abwasseranfall unter 50 Einwohnerwerten ist. Bei diesen Kläranlagen bedarf es einer wasserrechtlichen Bewilligung von der Bezirkshauptmannschaft.