Wehrpflichtige – Erfassung
Für die Erfassung, Stellung und Einberufung der Wehrpflichtigen (Ergänzung) ist nach §12 des Wehrgesetzes das Bundesgebiet in Ergänzungsbereiche einzuteilen. Diese haben sich mit den Gebieten der Länder zu decken.
Gemeinde Ferndorf
Ferndorf 22 | 9702 Ferndorf | +43-4245-2086-0 | ferndorf@ktn.gde.at | www.ferndorf.gv.at
https://www.ferndorf.gv.at/?p=1896
Für die Erfassung, Stellung und Einberufung der Wehrpflichtigen (Ergänzung) ist nach §12 des Wehrgesetzes das Bundesgebiet in Ergänzungsbereiche einzuteilen. Diese haben sich mit den Gebieten der Länder zu decken.
Gemeinde Ferndorf
Ferndorf 22
9702 Ferndorf
Österreich
März bis Oktober
Jeden 1. Freitag im Monat
von 11:00 bis 17:00 Uhr
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