Zum Inhalt springen Zur Hauptnavigation springen Alle Slider anhalten

Gemeinde Ferndorf
Ferndorf 22 | 9702 Ferndorf | +43-4245-2086-0 | ferndorf@ktn.gde.at | www.ferndorf.gv.at
https://www.ferndorf.gv.at/?p=1878

Verfütterung von Speiseresten – Genehmigung

Es ist verboten ehemalige Lebensmittel tierischer Herkunft sind an Nutztiere zu verfüttern. Von dieser Regel ausgenommen ist die Verfütterung von verarbeiteten ehemaligen Lebensmitteln, die ausschließlich aus Milch, Milchprodukten, Eiern oder Eiprodukten hergestellt wurden sowie die Verfütterung von Milch und Milchprodukten.

Für die Verfütterung wird eine Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde benötigt.