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Gemeinde Ferndorf
Ferndorf 22 | 9702 Ferndorf | +43-4245-2086-0 | ferndorf@ktn.gde.at | www.ferndorf.gv.at
https://www.ferndorf.gv.at/?p=1847

Forstaufsicht – Übertretungen

Die Forstaufsicht ist die behördliche Überwachung der Wälder. Dabei werden Verordnungen, Anordnungen und Vorschreibungen überwacht und auch, ob das Forstgesetz 1975 eingehalten wird. Die Forstaufsicht hat zu jeder Zeit die Berechtigung jeden Wald zu betreten und die Forststraßen zu befahren. Zudem darf sie jegliche Auskünfte und Nachweise, welche für die Forstaufsicht relevant sind, von den Waldeigentümern einfordern.