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Gemeinde Ferndorf
Ferndorf 22 | 9702 Ferndorf | +43-4245-2086-0 | ferndorf@ktn.gde.at | www.ferndorf.gv.at
https://www.ferndorf.gv.at/?p=1793

Fleischuntersuchungsorgan – Bestellung

Die Fleischuntersuchung wird von einem amtlichen Tierarzt (Fleischuntersuchungsorgan) durchgeführt. Dieser wird auf Verlangen des Landeshauptmanns/der Landeshauptfrau zur Überprüfung des Befundes bestellt. Die Abrechnung der anfallenden Kosten erfolgt durch die Gemeinde.

Kontakt

  • amtlicher Tierarzt (Fleischuntersuchungsorgan)