Mindestsicherung – Meldung Änderung Lebensumstände

Jede Änderung der Lebenssituation muss sofort der zuständigen Stelle (Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft) gemeldet werden.

Dazu zählen folgende Änderungen:

  • Familienverhältnisse
  • Einkommens- & Vermögensverhältnisse, Rückzahlungen vom Lohn und der Einkommenssteuer
  • Änderung der Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Asylstatus, subsidiärer Schutz
  • Schul- & Erwerbsausbildung, Beschäftigungsverhältnis, Schulungen im Auftrag des AMS, Integrationsmaßnahmen
  • Wohnverhältnisse
  • Krankenhaus- oder Kuranstalten-Aufenthalte (länger als 2 Wochen)