Unterhalt – Beitragsfestsetzung

Die Höhe des Unterhaltsanspruches eines Kindes ist abhängig von dem Bedarf des Kindes (Alter, Anlagen, Fähigkeiten, Entwicklungsmöglichkeiten etc.) und der Leistungsfähigkeit der Eltern (Vermögen, Einkommen, Ausbildung, Arbeitsfähigkeit, Arbeitsmarktlage etc.). Wenn ein Kind im gleichen Haushalt wie die Eltern lebt, hat es Anspruch auf einen sogenannten Naturalunterhalt. Dieser deckt Unterkunft, notwenige Nahrungsmittel und Bekleidung, Unterricht und Erziehung, Freizeitgestaltung sowie Taschengeld etc. ab.

Leben die Eltern getrennt und das Kind/die Kinder leben nur bei einem Elternteil, leistet dieser eine Elternteil bereits mittels Naturalunterhalt seinen Beitrag. Der andere Elternteil ist zur Leistung von Geldunterhalt, sogenannte Alimente, verpflichtet, welcher grundsätzlich monatlich an den gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Kindes bzw. bei Volljährigkeit an das Kind selbst geleistet werden muss.

Die Höhe der Alimente werden im Normalfall anhand von Prozentsätzen vom Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils berechnet. Die Höhe dieser Prozentsätze ist nach dem Alter des Kindes abgestuft und beträgt

  • für Kinder unter 6 Jahren: 16 %
  • für Kinder zwischen 6 und 10 Jahren: 18 %
  • für Kinder zwischen 10 und 15 Jahren: 20 %
  • für Kinder über 15 Jahren: 22 %

Sind mehrere unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden, so werden folgende Abzüge vorgenommen:

  • Für jedes weitere Kind unter 10 Jahren: 1 %
  • Für jedes weitere Kind über 10 Jahren: 2 %
  • Für die Ehefrau/den Ehemann (je nach eigenem Einkommen): zwischen 0 und 3 %

Weitere Informationen bieten die unten angeführten Links.