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Gemeinde Ferndorf
Ferndorf 22 | 9702 Ferndorf | +43-4245-2086-0 | ferndorf@ktn.gde.at | www.ferndorf.gv.at
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Gebührenbremse: Verwendung für den Müllhaushalt

Die Bereitstellungs- und Entsorgungsgebühren im Müllhaushalt für 2024 wurden mit dem Gebührenkalkulationsprogramm berechnet und dabei wurde festgestellt, dass aus heutiger Sicht eine Erhöhung um ca. 20% notwendig wäre. Die Gebührenbremse ermöglicht es uns aber, auf eine Gebührenerhöhung zu verzichten, da wir pro Einwohner (EW Stand 31.10.2021) EUR 16,72 erhalten werden. Die Gemeinde Ferndorf möchte diesen Zuschuss (EUR 34.301,00) für den Müllhaushalt verwenden. Die Begründung ist, dass die Mittelverteilung nach der Bevölkerungszahl erfolgt, weshalb auch die Mittelverwendung so gewählt werden sollte, dass alle Gemeindebürger gleichermaßen von den Mitteln profitieren. Dies ist ausschließlich dann der Fall, wenn die Mittel in den Betrieb der Müllbeseitigung fließen, weil alle Gemeindebürger ihre Abfallentsorgung von der Gemeinde vornehmen lassen müssen. Die Verwendung der Mittel in der Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung würde in der Gemeinde Ferndorf dazu führen, dass die Mittel nicht allen Gemeindebürgern zu Gute kommen. Überdies ist die Abfallbeseitigung ein „energie und personallastiger“ Betrieb mit marktbestimmter Tätigkeit, indem sich nicht nur steigende Energiekosten niederschlagen, sondern auch inflationsbedingte Kostensteigerungen, die in Verträgen mit Entsorgungsunternehmen standardmäßig enthalten sind.

 

Basierend auf dieser Begründung beschloss der Gemeinderat einstimmig, für 2024 auf eine Erhöhung der Bereitstellungs- und Entsorgungsgebühren zu verzichten und den Zuschuss aus der Gebührenbremse in der Höhe von EUR 16,72 pro Einwohner (EW Stichtag 31.10.2021) für den Gebührenhaushalt Abfall zu verwenden.