Schiffsführerpatent – Prüfungsantrag

Der Erwerb eines Schiffsführerpatentes ist erforderlich, um motorisierte Boote führen zu dürfen. Ausgenommen davon sind beispielsweise Motorboote unter 4,4 Kilowatt Motorleistung oder Segelfahrzeuge. Die entsprechende Ausbildung kann bei einer Schiffsführerschule in Anspruch genommen werden. Das Amt der (Bundesland) Landesregierung nimmt die entsprechende Prüfung auf Antrag ab. Der Antrag befindet sich in den unten angeführten Links.

Zuständige Behörden

Amt der (Bundesland) Landesregierung (Abteilung Verkehr/Schifffahrt)

Schiffsführerpatent - Prüfungsantrag - Kosten oder Gebühren in EURO

Schiffsführerpatent - Prüfungsantrag

Kapitänspatent – Schifferpatent für die Binnenschifffahrt A oder B240,00
Streckenzeugnis55,00
Kapitänspatent – Seen und Flüsse179,00
Schiffsführerpatent – 20 m120,00
Schiffsführerpatent – 20 m – Seen und Flüsse80,00
Schiffsführerpatent – 10 m60,00
Schiffsführerpatent – 10 m – Seen und Flüsse40,00

Aus- und Zustellung des Befähigungsausweises durch die Österreichischen Staatsdruckerei GmbH

Inlandszustellung24,70
Auslandszusendung28,70