Begräbnisstätten
Friedhof – Errichtung eines Denkmals/Gedenksteins – Antrag
Für die Errichtung eines Grabdenkmales (z.B. Kreuz, Tafel, Grabstein, Skulptur, Denkmalüberdachung) für die letzte Ruhestätte eines Angehörigen/einer Angehörigen ist bei der Gemeinde im Vorhinein ein Antrag zu stellen. Dieser muss eine Beschreibung des Denkmales inklusive Grabinschrift und Skizze beinhalten. Zudem sind die Vorgaben des vorgesehenen Friedhofs und der Kirche zu beachten.
Urnenbeisetzung außerhalb des Friedhofs – Antrag
Urnen können auch außerhalb eines Friedhofes oder den dafür vorgesehenen Urnengräbern beigesetzt werden. Ein entsprechender Antrag ist bei der zuständigen Behörde zu stellen und muss von dieser bestätigt werden. Es ist auch möglich diesen Antrag persönlich vor dem bevorstehenden Ableben zu stellen.
Erforderliche Unterlagen
Antrag
Begründung der außerfriedhoflichen Bestattung
Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
Grundbuchsauszug des Grundstücks und Markierung dort, wo die Urne beigesetzt wird
Zuständige Behörde
Bezirkshauptmannschaft
Für mehr Informationen kontaktieren Sie die Bezirkshauptmannschaft/Magistrat oder das Gemeindeamt. Wir helfen Ihnen gerne weiter.