Feuerwehr, Zivil- und Katastrophenschutz
Allgemeine Information – Feuerwehr
Die Feuerwehr ist für die Bekämpfung und Verhütung von Bränden zuständig, wie auch für die Abwehr von sonstigen Gefahren örtlicher oder überörtlicher Natur, die eine Bedrohung des Lebensraumes von Personen, Tieren oder Sachgegenständen verursacht.
Jede Gemeinde ist nach dem jeweiligen Feuerpolizei- oder Feuerwehrgesetz verpflichtet den örtlichen Brandschutz und Gefahrenschutz zu stellen.
Die meisten Feuerwehren in Österreich sind freiwillige Feuerwehren (FF), diese werden ehrenamtlich von der ansässigen Bevölkerung gestellt.
Nur einige größere Städte und einige Großbetriebe haben Berufsfeuerwehren (ÖBFV).
Die Freiwilligen Feuerwehren werden über die Nachrichtenzentrale der Berufsfeuerwehr alarmiert und rücken im Einsatzgebiet je nach Einsatzart alleine oder zur Unterstützung der Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr aus.
Der Notruf bei Feuer ist immer noch: Feuerwehr 122
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Feuerwehrmitglieder – Dienstreiseanträge
Alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und des Brandschutzdienstes können einen entsprechenden Antrag bei der Gemeinde einbringen und bekommen dann den allfälligen Verdienstentgang, für die Zeit in der ein Einsatz erfolgte, zurückerstattet.
Dies gilt auch für die Angehörigen einer Betriebsfeuerwehr, wenn sie außerhalb ihres Betriebes eingesetzt werden müssen.
Die Gemeinde hat für die Reisekosten von Mitgliedern der Feuerwehren aufzukommen, wenn diese an Lehrgängen oder Kursen der Landesfeuerwehrschule teilnehmen. Pro Tag ist ein Auslagenersatz zu leisten, welcher der Tagesgebühr eines Landesbeamten nach den dienstrechtlichen Vorschriften für eine Dienstreise in der Dauer von mehr als 12 Stunden entspricht.
Die gesamten Kosten für die Errichtung, Erhaltung und den Betrieb der Landesfeuerwehrschule trägt der Kärntner Landesfeuerwehrverband.
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Förderungen und sonstige finanzielle Leistungen für Feuerwehren
Richtlinien für die Förderung der Anschaffung der Mindestausrüstung von Freiwilligen Feuerwehren hat der Landesfeuerwehrausschuss zu veranlassen.
Die Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen von Freiwilligen Feuerwehren muss immer zuerst über die Gemeinde beantragt werden.
Eine Förderung wird gegeben, wenn u.a. die folgenden festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind:
der Stand der vorgesehenen Mindestsicherung wurde noch nicht überschritten,
eine feuerwehrtechnische Überprüfung durch den Landesfeuerwehrausschuss oder durch eine einschlägige akkreditierte Prüf- und Überwachungsstelle hat die Eignung der anzukaufenden Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeuge bestätigt.
Es gibt verschiedenste Förderungen des Feuerwehrwesens, die jeweils von der Landesregierung vor Ort geleitet werden:
Allgemeine Förderung der Feuerwehren
Ausbau sowie die Erhaltung des Warn- und Alarmsystems (Zivilschutzsignale)
Laufende Zuwendung für die Instandhaltung der Landesfeuerwehrschule
Beiträge des Landes an den Landesfeuerwehrverband
Förderung der Feuerwehr- und Katastropheneinsatzgeräte
Förderung der Maßnahmen des Katastrophenhilfegesetzes
Förderung des Landesfeuerwehrverbandes
Förderungen im Bereich des Katastrophenschutzes
Förderungen im Zivil- und Katastrophenschutz
Förderungen von Feuerwehren im Katastrophenfall
Förderungen von Leitstellen von Einsatzorganisationen
Förderung zur Sicherung des Nachwuchses der Feuerwehren
Förderung von touristischen Aktivitäten
Förderung von sportlichen Aktivitäten
Förderung von sonstigen Aktivitäten
Förderung von kulturellen Aktivitäten
Katastrophenschutz – Bearb. Privatschadensausweise
Schäden müssen spätestens 2 Monate ab Geschehen bei der Gemeinde gemeldet werden!
Der Förderungsantrag, auch als Privatschadensausweis bezeichnet, kann von den Geschädigten persönlich über einen Internetantrag oder bei der zuständigen Gemeinde gestellt werden.
Der Bund gewährt auf folgende Schäden, im Verhältnis 60:40, eine Entschädigung aus den Katastrophenfonds für Maßnahmen zur Beseitigung:
Hochwasser
Erdrutsch
Vermurung
Lawinen
Erdbeben
Schneedruck
Orkan
Bergsturz oder
Hagel
Voraussetzungen für die Entschädigung und Antragsberechtigung:
physische Personen (Einzelpersonen) oder
juristische Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften
Es muss ein Schaden an Ihrem Vermögen entstanden sein.
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Katastrophenschutzplan
Bei einer Katastrophe, die ein lokales Ereignis darstellt, wird die behördliche Katastrophenhilfe und die Einsatzleitung von den Bezirksbehörden bzw. den Bürgermeistern geleitet. Bei großen Katastrophen geht die Zuständigkeit auf die Landesregierung über.
Von den betreffenden Behörden kann auch ein Notstand ausgerufen werden. Mit diesem Ausruf treten spezielle gesetzliche Regeln in Kraft, damit die Auswirkungen für die Betroffenen leichter geordnet werden können.
Operativ gesehen stützen sich die Länder überwiegend auf die freiwilligen Einsatzorganisationen, die teils im behördlichen Auftrag und teils aus eigenem Ermessen an der Bewältigung der Katastrophenhilfe mitarbeiten und von der Behörde unterstützt werden.
In Österreich ist die Bekämpfung von Katastrophen Aufgabe der Feuerwehr, des Roten Kreuzes, welches für die gesamte Sanitätslage zuständig ist, und der anderen Rettungsorganisationen.
Als oberste Bundesbehörde ist in Österreich das Bundesministerium für Inneres (BMI) zuständig.
Bei überregionalen und grenzüberschreitenden Katastrophenfällen erfolgt die Koordination von Verwaltungsmaßnahmen im Rahmen des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements (SKKM) beim Bundesministerium für Inneres, in Einzelfällen aber auch durch das Bundeskanzleramt.
Österreicher, die im Ausland von Katastrophen betroffen sind, werden vom Außenministeriums (BMEIA) betreut.
Österreich hat mit zahlreichen Staaten für den Ernstfall bilaterale Vereinbarungen für die gegenseitige Hilfe in Katastrophenfällen.
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Katastrophenschäden, Beseitigung – Antrag
Bei Katastrophenschäden sollte, nachdem die ersten Hilfsmaßnahmen unternommen wurden, immer folgend vorgegangen werden:
Sofortige Verständigung der Gemeinde über die Schäden.
Schadensprotokoll mit einer Schadenkommission.
Schadensprotokoll wird an die Landesregierung weitergeleitet und die Auszahlung der Beihilfe veranlasst
Private Versicherungen bieten die Möglichkeit, sich auf alle möglichen Katastrophen zu versichern.