Abfall
Abfall – Ersterzeugermeldung
Die Abfallwirtschaft wird in Österreich durch das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) geregelt.
Neben dem AWG 2002 sind in allen neun Bundesländern auch noch extra Landesgesetze zu beachten.
Jede natürliche oder juristische Person, durch deren Tätigkeit Primärabfälle anfallen, z.B. der Inhaber einer Produktionsanlage für die bei der Produktion anfallenden Abfälle, ist ein Abfall-Ersterzeuger.
Auch Bauherren sind Abfallersterzeuger bei Abfällen aus einer Abbruch- oder Aushubtätigkeit. Ein Bauherr ist jede natürliche oder juristische Person oder sonstige Gesellschaft mit Rechtspersönlichkeit, in deren Auftrag ein Abbruch oder Aushub durchgeführt wird.
Abfallberatung Bürger, Gemeinden, etc.
Aufgrund stetig ansteigender Müllmengen und einer Zunahme des Umweltbewusstseins startete in Österreich Mitte der 1980er-Jahre die Mülltrennung.
Jeder kann sich bei Beratungsstellen über korrekte oder bessere Abfallentsorgung informieren.
Auch in Ihrer Gemeinde können Sie sich über die Abfallentsorgung vor Ort informieren.
In Österreich gibt es zum Beispiel den VABÖ (Verband Abfallberatung Österreich), der aus Abfallberatern besteht, die in ganz Österreich vertreten sind. Im Link finden Sie mehr Informationen und die Kontaktdaten der Abfallberater.
Die Abfallberater sind der richtige Ansprechpartner für die richtige Trennung und Entsorgung von Abfällen und sie übernehmen auch eine wichtige Rolle in der Ressourcenbewirtschaftung.
Auf der Homepage des Bundeministeriums findet man alle Kontakte für die Hilfe und Beratung bei der Abfallentsorgung. Den Link zur betreffenden Seite finden Sie anbei.
Weiterführende Links
Altstoffsammelzentrum
Mit dem Altstoffsammelzentrum der Gemeinde Ferndorf, welches sich im Gelände von der Kläranlage befindet (Ferndorf 157, 9702 Ferndorf), bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Altstoffe aus Ihrem Haushalt ordnungsgemäß zu entsorgen.
Folgende Abfälle können entgegengenommen werden:
Problemstoffe:
Altöle, Frittierfett, Lösungsmittel, Desinfektionsmittel, Farben und Lacke, Nitroverdünnung, Fotochemikalien, Medikamente, Säuren und Laugen, Batterien
Elektronikschrott:
Waschmaschinen, Gefrierschränke, Geschirrspüler, E-Herde, TV-Geräte, Computer und Bildschirme, Elektrokleingeräte, Spar- und Leuchtstofflampen
Sperrmüll:
Polstermöbel, Holzmöbel( bitte zerlegt anliefern), Teppiche, Bodenbeläge, Sportgeräte, Schi, Kinderwagen, WC, Spülkästen, Waschbecken, Gartensessel und Gartentische, Hausmüll, der aufgrund seiner Größe nicht in die Mülltonnen passt
Schrott:
diverse Eisenteile, Fahrräder, Armaturen, Bleche, Metalle
Altreifen:
Altreifen mit und ohne Felgen
Bauschutt:
kleine Mengen Bauschutt, Ziegel, Fliesen, eingetrockneter Zement
Asbestzement:
kleine Mengen z.B. Eternittplatten oder Eternit-Blumenkästen
Grünschnitt:
Gras, Laub, Gartenabfälle (bitte in Säcken anliefern)
Baum- u. Strauchschnitt:
Äste, Baum- und Heckenschnitt
Analysen – Abfalleigenschaft von Stoffen – Feststellung
Laut dem Abfallwirschaftsgesetz von 2002 wird Abfall folgend definiert:
§ 2 Abs. 1 AWG: Abfälle sind bewegliche Sachen, deren sich der Besitzer entledigen will oder entledigt hat oder deren Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung als Abfall erforderlich ist, um die öffentlichen Interessen nicht zu beeinträchtigen.
Eine genaueste Definition von der Abfallart findet man in der Abfallverzeichnisverordnung.
Laut Gesetz ist ganz genau geregelt wann die Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung als Abfall erforderlich ist.
Man unterscheidet bei Abfällen zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen.
Dies hängt ab von den gefahrenrelevanten Eigenschaften eines Stoffes. Die Kriterien dazu sind in der Abfallverzeichnisverordnung genannt.
Gefährliche und nicht einfach zu entsorgender Müll ist mit Gefahrenanzeigen gekennzeichnet und muss fachgerecht entsorgt werden.
Allgemeine Informationen – Deponien und Recyclinganlagen
Die österreichischen Gemeinden sind verpflichtet Deponien in bestimmter Größe mit dem bestmöglichen Stand der Technik zu haben.
Es wird zwischen mehreren Deponien unterschieden:
Bodenaushubdeponie
Inertabfalldeponie
Deponien für ungefährlichen Abfall
Baurestmassendeponie
Reststoffdeponie
Massenabfalldeponie
Deponien für gefährlichen Abfall (Untertage-Deponie)
Seit dem 1. Januar 2004 dürfen in Österreich keine unbehandelten Rest-Abfälle mehr deponiert werden.
Die Entsorgung von deponietauglichem Sondermüll (also von gefährlichen Abfällen) findet auf Sondermülldeponien statt.
Weiterführende Links
Altlastensanierung – Abgabenpflicht festlegen
Die Finanzierung der Sanierung von Altlasten erfolgt durch Altlastenbeiträge, welche durch die Zollämter für das langfristige Ablagern von Abfällen eingehoben werden.
Die Abgabe wird für folgende Zwecke verwendet:
zur Erfassung, Abschätzung sowie Bewertung von Verdachtsflächen,
zur Förderung von Altlastensanierungs- und -sicherungsmaßnahmen,
für Studien sowie Projekte, welche vor allem zur Entwicklung von Sanierungs- bzw. Sicherungstechnologien,
zur Förderung von Sofortmaßnahmen.
Die unten angeführten Links bieten Ihnen mehr Informationen.
Weiterführende Links
Deponien (<100.000m3) Errichtung - Antrag
Deponien bis 100.000m3 sind nach einem vereinfachten Verfahren zu genehmigen.
Weitere Informationen den Voraussetzungen bieten die unten angeführten Links.
Zuständige Behörde
Amt der Landesregierung
Weiterführende Links
Mülltonnen an- und abmelden
Jeder Haushalt in Österreich muss seine Mülltonnen bei der Gemeinde oder beim Magistrat anmelden und an der öffentlichen Abfallentsorgung teilnehmen.
Anmeldungen sind jederzeit bei Ihrer Gemeinde möglich. Es gibt hierzu keine Fristen, die einzuhalten sind, jedoch ist die Anmeldung verpflichtend.
Es muss ein schriftlicher Antrag für eine Mülltonne und die Aufnahme in den Müllabfuhrplan gestellt werden. Manche Gemeinden oder Magistrate haben auch ein Online-Anmeldeformular.
Die Miteinbeziehung der Liegenschaft in das öffentliche Müllentsorgungsnetz ist gebührenfrei. Die Ausstellung einer Tonne kann in manchen Gebieten jedoch vergütet werden. Hierüber können Sie sich bei Ihrer Gemeinde informieren.
Mülltrennung
In unserer Gemeinde liegt ein besonderer Fokus auf Umweltschutz, und wir laden Sie herzlich ein, sich aktiv daran zu beteiligen. Mülltrennung ist ein entscheidender Schritt, um unsere Umwelt zu schützen. Wir bitten Sie daher, Ihre Abfälle sorgfältig zu trennen und die dafür bereitgestellten Mülltonnen für Papier, Plastik und Restmüll zu nutzen.
Für detaillierte Anleitungen und zusätzliche Informationen zur richtigen Mülltrennung verweisen wir auf die nachstehende Datei.
Ihre Mitwirkung ist entscheidend, denn gemeinsam können wir einen nachhaltigen Beitrag für eine saubere und lebenswerte Umgebung leisten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ortsreinigung im Anlassfall
Immer wieder ist unsere Gemeinde Austragungsort diverser Großveranstaltungen, Umzüge und unterschiedlichster Veranstaltungen. Leider fällt dabei auf den Straßen und Plätzen eine bedeutende Menge an Müll an. Eine Ortsreinigung durch unsere Mitarbeiter vom Wirtschaftshof ist daher in diesen Fällen unerlässlich.
Wenn auch Sie als Großveranstalter, Ihr Verein o. ä. eine derartige Veranstaltung planen, so sind Sie gebeten sich beim zuständigen Sachbearbeiter in der Gemeinde zu melden, damit die Ortsreinigung nach der Veranstaltung zeitgerecht geplant und ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
Ortsreinigung, Müllkörbe entleeren
Im gesamten Gemeindegebiet sind Müllkörbe aufgestellt, die Sie für Ihren Müll „von unterwegs“ benutzen können bzw. sollen. Die Müllkörbe werden regelmäßig von unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen entleert. Bitte werfen Sie keine Glasflaschen und zerbrechlichen Gegenstände in öffentliche Müllkörbe, da Sich unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beim Entleeren verletzten können.
Das Entsorgen des Hausmüll ist strengstens untersagt!
Ortsreinigung, öffentliche Toiletteanlagen
Öffentliche Toiletten finden Sie an folgenden Stellen:
(Bus-)Bahnhof
Friedhof
Gemeindeamt
Die Toiletten werden regelmäßig von unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen gereinigt.
Sollten Ihnen Beschädigungen oder starke Verunreinigungen aufgefallen sein, so wenden Sie sich bitte an den zuständigen Mitarbeiter im Gemeindeamt.
Restmüllentleerung 14-tägig -Antrag
Alle Haushalte in Österreich sind dazu verpflichtet an der öffentlichen Abfallentsorgung teilzunehmen, d.h. sie müssen einen Antrag auf Abfallentsorgung stellen.
Da es in den Regionen häufig Unterschiede bei den Vorgangsweisen der Abfallentsorgung gibt, ist es ratsam sich vorab bei seiner Gemeinde genauer zu informieren.
Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.
Die Restmülltonne ist dann immer am Vortag der Entleerung an der öffentlichen Straße bereit zu stellen. Die Abholung ist in 14 -Tages Abständen geregelt.
Den genauen Müllabfuhrplan erhalten Sie in Ihrer Gemeinde.
Mehr Informationen zur Abfallentsorgung erhalten Sie in Ihrer Gemeinde und auch bei Ihrer jeweiligen Landesregierung.
Restmüllentleerung wöchentlich – Antrag
Alle Haushalte in Österreich sind dazu verpflichtet an der öffentlichen Abfallentsorgung teilzunehmen, d. h. Sie müssen einen Antrag auf Abfallentsorgung stellen.
Da es in den Regionen häufig Unterschiede bei den Vorgangsweisen der Abfallentsorgung gibt, ist es ratsam sich vorab bei seiner Gemeinde genauer zu informieren.
Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw.Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.
Die Restmülltonne ist dann immer am Vortag der Entleerung an der öffentlichen Straße bereit zu stellen. Die Abholung ist normalerweise in 14 -Tages Abständen geregelt, sollten bei Ihnen jedoch größere Müllmengen anfallen und sie eine wöchentliche Müllabholung brauchen, so müssen Sie dies bei Ihrer Gemeinde gesondert anfordern.
Den genauen Müllabfuhrplan erhalten Sie in Ihrer Gemeinde.
Mehr Informationen zur Abfallentsorgung erhalten Sie in Ihrer Gemeinde und auch bei Ihrer jeweiligen Landesregierung.
Sperrmüll abholen – Meldung
Unter Sperrmüll versteht man Gegenstände, welche auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in den öffentlichen Restmüllsäcke entsorgt werden können (z.B. Matratzen, Waschbecken, Fenster, Sportartikel, Möbel, Bodenbeläge, große Kunststoffgegenstände, große Haushaltsgeräte).
Sperrmüll kann man am Mistplatz, Recyclinghof oder Altstoffsammelzentrum entsorgen.
Damit man Sperrmüll auch außerhalb der fixen Sammeltermine abgeben kann, benötigt man einen gesonderten Termin, der im Vorhinein mit der Gemeinde zu vereinbaren ist. Die Sperrmüllabfuhr ist meistens kostenpflichtig.
Den Sperrmüll an informelle Sammler abzugeben ist unzulässig.