Gewerbeausübung, Integrierter Betrieb – Antrag

Ein integrierter Betrieb hat das Recht reglementierte Tätigkeiten eines Gewerbes oder Teilgewerbes mit in seine Dienste einzubinden, solange dies im Rahmen eines Gesamtbetriebs erfolgt. Die Führung eines solchen Betriebes erfolgt durch den Inhaber/die Inhaberin eines freien -, Teil- oder reglementierten Gewerbes.

Zuständige Stelle

Bezirkshauptmannschaft/Magistrat (Gewerbebehörde)