Geschäftsführer – Löschung (Ausscheiden)

Sieht ein Gewerbeinhaber/eine Gewerbeinhaberin die Ausscheidung eines Geschäftsführers/einer Geschäftsführerin vor, so muss dies bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Diese Meldung führt im nächsten Zug zur Löschung des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin aus dem Gewerberegister.

Zuständige Stelle

Bezirkshauptmannschaft/Magistrat

Weitere Informationen bieten die unten angeführten Links.