Allgemeine Information – Waffen und Munition

Waffen werden in Österreich legalerweise zum Sportschießen, beim Jagen oder zur Selbstverteidigung verwendet.
Als Munition wird ein verwendungsfertiges Schießmaterial für den Gebrauch von Schusswaffen, bezeichnet.

Seit 01.Oktober 2012 müssen alle Schusswaffen im „Zentralen Waffenregister ( ZWR)“ registriert werden .

Waffen werden in verschiedene Kategorien eingeteilt.

  • Kategorie A: z.B. verbotene Schusswaffen und Kriegsmaterial
  • Kategorie B: z.B. Faustfeuerwaffen und Repitierflinten
  • Kategorie C: Büchsen
  • Kategorie D: Flinten

Bei Unklarheiten in Bezug auf die Kategorie einer Schusswaffe wenden Sie sich bitte an eine Waffenfachhändlerin/einen Waffenfachhändler. Ausführlichere Informationen finden Sie auch unter HELP.gv.at und unter unserem angeführten Link.

Der Erwerb einer Schusswaffe der Kategorie B und C muss bei dem Waffenhändler registriert werden. Dies muss mit einem amtlichen Lichtbildausweis und der Entrichtung eines angemessenen Entgelts für den Waffenhändler erfolgen. Waffen aus der Kategorie A und B werden automatisch von der Waffenbehörde registriert. Auch Vereinswaffen müssen auf eine natürliche Person registriert sein.