Wegweisung und/oder Betretungsverbot

Wenn Ihre Gesundheit, Ihre Freiheit oder sogar Ihr Leben gefährdet sind, so kann die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen – insbesondere nach einer Misshandlung oder Drohung, den Gewalttäter/die Gewälttäterin sofort aus der Wohnung/dem Haus sowie von der unmittelbaren Umgebung der Wohnstätte wegweisen und/oder ihm verbieten, (erneut) diesen Wohnbereich zu betreten. Wenn auch Kinder unter 14 Jahren betroffen sind, so kann die Polizei dem Gewalttäter/der Gewalttäterin auch das Betreten von Schule, Kinderbetreuungseinrichtung oder Hort untersagen. In solchen Fällen werden der Person sofort die Schlüssel zum Wohnbereich abgenommen, wobei diese lediglich die wichtigsten Gegenstände mitnehmen darf.

Das Betretungsverbot gilt für eine Dauer von 2 Wochen. Wird das Betretungsverbot missachtet, so macht sich die Person strafbar.

Während der ersten drei Tage überprüft die Polizei die Einhaltung des Betretungsverbotes durch Aufsuchen Ihrer Wohnung/Ihres Hauses.
Unabhängig davon, sollte bei jeglicher Missachtung sofort die Polizei gerufen werden!