Trinkwasseranalysen

Der Betreiber der Trinkwasserversorgungsunterlage hat in gewissen Abständen Untersuchungen des Wassers durchführen zu lassen und die Ergebnisse an die zuständige Behörde zu übermitteln. Trinkwasseruntersuchungen dürfen nur durch eine gemäß Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) befugte Untersuchungsanstalt / Person durchgeführt werden.

Die Abnehmer müssen vom Betreiber der Wasserversorgungsanlage über die aktuelle Qualität des Trinkwassers informiert werden. Dies kann mit der Wasserrechnung, über Informationsblätter, die Gemeindezeitung, durch Aushang im Gebäude, durch Veröffentlichung in der Österreichischen Trinkwasserdatenbank oder auf eine andere geeignete Weise erfolgen.