Viehmärkte – Information und Antrag

Marktaufsicht

Alle Viehmärkte, Tierauktionen sowie Tierschauen sind einer tierärztlichen Aufsicht zu unterziehen, welche aus einem Amtstierarzt/einer Amtsärztin sowie aus einem marktüberwachenden Tierarzt/Tierärztin besteht. Die obliegt der Bezirksverwaltungsbehörde. Die Gemeinde hat dafür zu sorgen, dass dem Tierarzt/der Tierärztin das benötigte Hilfspersonal (u.a. einen Marktaufseher) bereitgestellt wird. Bei kleineren, lokalen Viehmärkten kann die Bezirksverwaltungsbehörde auch anderen sachverständigen Personen übertragen.

Marktplatz

Bevor ein Marktplatz oder eine Markthalle zugelassen werden, ist zuerst ein tierärztliches Gutachten einzuholen. Der Marktplatz bzw. die Markthalle muss über einen festen Boden verfügen und die Gemeinde ist für die ausreichende Säuberung des Marktplatzes zuständig.