Tierseuche – Probenentnahme, Analyse

Der Umgang mit ansteckungsfähigen Erregern von Tierseuchen – ausgenommen Probematerial im Rahmen diagnostischer Untersuchungen – ist grundsätzlich der Veterinärmedizinischen Universität und anderen staatlichen, wissenschaftlichen Laboratorien sowie der Österreichischen Agentur für Gesundheit- und Ernährungssicherheit (AGES) vorbehalten. In der Regel wird von den Tieren eine Blutprobe entnommen, welche von einem Tierarzt/einer Tierärztin durchgeführt wird.