Tierärztliche Tätigkeit – Anmeldung

 Wer eine tierärztliche Tätigkeit auszuüben beabsichtigt, hat sich bei der Österreichischen Tierärztekammer anzumelden und unter Vorlage der erforderlichen Personal- und Ausbildungsnachweise die Eintragung in die Tierärzteliste für den in Aussicht genommenen Berufssitz zu beantragen.

Voraussetzungen:

Folgende Voraussetzungen müssen für die Eintragung erfüllt werden:

  • Volle Geschäftsfähigkeit
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines der EWR-Vertragsstaaten
  • Abgeschlossenes Diplomstudium der Veterinärmedizin an der Veterinärmedizinischen Universität Wien oder ein an der Veterinärmedizinischen Universität Wien als Diplomstudium nostrifizierter ausländischer Studienabschluss oder ein in Anhang V der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen aufgeführter Studiennachweis oder eine schriftliche Bestätigung des Herkunftsstaates, dass die betreffende Person in diesem Staat zur selbständigen Ausübung des tierärztlichen Berufes berechtigt ist (gilt nur für Staatsangehörige von EWR-Vertragsstaaten)
  • Ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache

Fristen:

Der Antrag zur beruflichen Ausübung als Tierarztes bzw. als Tierärztin muss vor der beabsichtigten Arbeitsaufnahme eingebracht werden. Der Antrag muss von der Österreichischen Tierärztekammer binnen 14 Tagen bearbeitet werden. 

Verfahrensverlauf:

Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Stelle der Österreichischen Tierärztekammer eingebracht werden. Dem Antrag sind folgende Dokumente beizulegen:

  • Nachweis über die Erfüllung der allgemeinen Erfordernisse (siehe Abschnitt „Voraussetzungen“)
  • Personalausweis
  • 2 Lichtbilder 

Zuständige Stelle:

für die gewählte Region Gemeinde Österreich und die Leistung „Tierärzte – Tierärzteliste – Eintragung“

Österreichische Tierärztekammer
Hietzinger Kai 87, 1130 Wien 
T: +43 1 512 17 66
F: +43 1 512 14 70
E-Mail: oe@tieraerztekammer.at
Web-Adresse: http://www.tieraerztekammer.at