Strahlenschutztechnische Einrichtungen

Der Strahlenschutz liegt im Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Die Zuständigkeit umfasst folgende Angelegenheiten:

  • Strahlenhygiene,
  • medizinischer Strahlenschutz und medizinische Radiologie,
  • medizinische Beurteilung der Anwendung ionisierender und nichtionisierender Strahlen,
  • Radiopharmaka,
  • routinemäßige Lebensmittelüberwachung auf Radioaktivität in Österreich.