Lebensmittelbetriebe – sanitäre Aufsicht

Die sanitäre Aufsicht ist eine Aufgabe des HIER MUSS JEDE GEMEINDE DAS ZUSTÄNDIGE LANDESAMT EINFÜGEN und umfasst die Überprüfung von Lebensmittelbetrieben in allen Bereichen. So unterliegt dieser umfassenden Überwachung nicht nur die Personenausstattung der KrankenanstaltEN, sondern auch die Betriebshygiene, die Dokumentation, die Qualitätssicherung etc.

Zuständige Stelle

Amt der (Bundesland) Landesregierung