Lebensmittel – Importermächtigung

Innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gilt ein freier Warenverkehr, welcher auch für Lebensmittel gilt. Der freie Warenverkehr für Lebensmittel wird jedoch durch die Mengenbestimmung begrenzt.

Da sich die Mengenbegrenzung für Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch bzw. Milcherzeugnisse und andere tierische Erzeugnisse von einander unterscheiden, finden Sie hier eine Liste mit den Bestimmungen.

Bei Obst und Gemüse kann eine Menge von bis zu 3 Kilogramm aus dem EU-Binnenraum sowie aus dem Mittelmeerraum importiert werden.

Der Import von größeren Mengen benötigt eine Bewilligung, zudem ist die Einfuhr nur bei bestimmten Zollämtern möglich.

Zuständige Stelle

Zollverwaltung

Weitere Informationen bieten die unten angeführten Links.