Kinder- und Jugendhilfe – Kontrollmaßnahmen

Die Kinder- und Jugendhilfe, früher Jugendwohlfahrt genannt, umfasst jene Träger, die die Rechte der Kinder und Jugendlichen in Bezug auf deren Entwicklung und Erziehung hin zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Personen unterstützen. Sie suchen die Erziehungskraft innerhalb der Familie zu stärken und sind bestrebt Kinder und Jugendliche vor jeglicher Gewalt zu schützen.

Zu den öffentlichen Trägern gehört das Jugendamt. Es ist für jene Kinder und Jugendliche zuständig, die in Zuständen leben, die nicht dem Kindeswohl entsprechend sind oder wenn Kinder und Jugendliche in ihrer Familie Gewalt erleben. Ist die Entwicklung der Minderjährigen gefährdet, werden vom Jugendamt entsprechende Maßnahmen zum Schutz des Kindes angeboten bzw. eingeleitet. Weiters ist das Jugendamt auch Beratungsstelle für alle Fragen zum Thema Jugend.

Neben öffentlichen bieten auch private Träger, wie die Diakonie de La Tour, Caritas und das Hilfswerk, ihre Dienstleistungen an. Sie helfen Kindern und Jugendlichen in Not- und Krisensituationen, immer mit direkter Einbeziehung der Familie.

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