Allgemeine Information – Chancengleichheitsgesetz

Das Chancengleichheitsgesetz soll Menschen mit Behinderung eine Gleichstellung am gesellschaftlichen Leben gewährleisten und somit ein selbstständiges Leben ermöglichen.

Folgende Leistungen können beantragt werden:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Förderungen der Erziehung und Entwicklung
  • Wohn- und Betreuungsangebote in unterschiedlichen Wohnformen
  • Hilfe zu fähigkeitsorientierter Beschäftigung und berufliche Eingliederung sowie Hilfe durch geschützte Arbeit
  • Krankenversicherung, falls keine vorhanden ist
  • Therapien und Hilfsmittel
  • Persönliche Assistenz und Mobile Betreuung und Hilfe 
  • Fahrtkostenzuschuss

Mehr Informationen und relevante Formulare finden Sie in den unten angeführten Links.